Wie die AMKBE vorgeht

Aufgaben und Zuständigkeit der AMKBE sind klar geregelt. Ihre wichtigsten Tätigkeiten bestehen in der Administration, in der Inspektion und in der Berichterstattung.

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Administration

Eine Fallbearbeitung beginnt in der Regel auf der Administration. Die Administrationsmitarbeitenden der AMKBE nehmen Meldungen entgegen, wenn der Verdacht besteht, dass in einem Arbeitsverhältnis die im Kanton Bern geltenden Arbeitsbedingungen nicht eingehalten werden. Die Administrationsmitarbeitenden der AMKBE sichten die verschiedenen Verdachtsmeldungen und geben diese ins interne System ein.

Verdachtsmeldung

Telefon: 0041 31 381 57 20
E-Mail: info@amkbe.ch
Online: Meldung Schwarzarbeit AWI  

Meldungen bei Verdacht auf Schwarzarbeit werden von der AMKBE vor Ort kontrolliert. Bei Meldungen an das AWI beauftragt das AWI die AMKBE, die Schwarzarbeit-Kontrollen durchzuführen.

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Inspektion

Aufgrund von Verdachtsmeldungen erfolgt die Inspektion in den verschiedenen Branchen. Dabei ist die AMKBE bestrebt, die gewünschte Anzahl von Arbeitsmarktkontrollen in den verschiedenen Branchen durchzuführen und somit flächendeckende Arbeitsmarktkontrollen im ganzen Kanton Bern zu garantieren. Ebenfalls achtet die AMKBE darauf, dass sie eine möglichst grosse Vielzahl von Betrieben und Selbständigerwerbenden aus dem In- und Ausland kontrolliert. Die Einsatzpläne stellt sie so zusammen, dass im weitläufigen Kanton Bern möglichst wenig Reisezeit anfällt.

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Berichterstattung

Anhand einer Software-Applikation protokollieren die Inspektorinnen und Inspektoren vor Ort, was sie bei ihren Kontrollen antreffen und erfragen. Auch fordern sie von Betrieben und Selbständigerwerbenden Unterlagen zum Arbeitsverhältnis ein. Aufgrund der Protokolle und der eingereichten Unterlagen schreiben die Administrationsmitarbeitenden der AMKBE die Kontrollrapporte und leiten diese an die kantonalen Behörden oder an die zuständigen paritätischen Berufskommissionen weiter. An diesen Institutionen ist es dann, die AMKBE-Berichte zu beurteilen und allfällige Sanktionen zu prüfen.

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