Die systematische Kontrolltätigkeit der AMKBE bezweckt:
– die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit umzusetzen und Schwarzarbeit zu unterbinden;
– allgemein verbindliche Gesamtarbeitsverträge oder Landesmantelverträgen im Auftrag von paritätischen Kommissionen durchzusetzen;
– präventiv und aufklärend zu wirken, allfällige Verstösse aufzudecken, und so für faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen.