Die Kontrollen erfolgen zufällig oder aufgrund von Meldungen, Aufträgen oder Hinweisen der auftraggebenden Institutionen.
Die Kontrollen finden unangemeldet und bei Bedarf gemeinsam mit anderen Behörden statt.
Die Kontrollen werden protokolliert. Die Kontrollrapporte werden der zuständigen Behörde bzw. der zuständigen paritätischen Berufskommission zur Beurteilung übergeben.